Regelung zur Benützung der Informatikmittel
Das Berufsbildungszentrum IDM stellt allen Lernenden und Mitarbeitenden ein umfassendes Angebot an Nutzungsmöglichkeiten von Informatikmitteln zur Verfügung. Die Benutzerinnen und Benutzer tragen persönlich die Verantwortung für den zweckmässigen Umgang mit diesen Informatikmitteln und setzen sie so ein, dass andere Benutzerinnen oder Benutzer bei der Arbeit nicht gestört oder beeinträchtigt werden.
Die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts, des Datenschutzes und des Jugendschutzrechts sind zu beachten. Die Benutzerinnen und Benutzer sind für alle Handlungen verantwortlich, die unter ihrem Benutzernamen erfolgen.
Die Schule beachtet bei der Organisation des Informatikbetriebes das Datenschutzgesetz des Kantons Bern und schützt die Privatsphäre der Benutzerinnen und Benutzer. Die Schule ist in der Wahrnehmung ihrer Aufsichtspflicht berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Sie wird von ihren Einsichtsrechten nur mittels verdachtsunabhängiger Stichproben Gebrauch machen oder aber im Falle von konkret vorliegenden Verdachtsmomenten.
Sämtliche Informatikanlagen der Schule inkl. WLAN dürfen nur bestimmungsgemäss genutzt werden.
Nicht erlaubt sind insbesondere folgende Verhaltensweisen:
Weitergabe von Benutzernamen und Passwörtern
Arbeiten unter einem fremden Passwort
Ausspähen von Daten
unbefugtes Verändern, Löschen, Unterdrücken oder Unbrauchbarmachen von Daten
Computersabotage und Computerbetrug
Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
Aufruf und Versand von gewaltverherrlichendem oder rassistischem Gedankengut
Verbreitung und Konsum von pornographischen Inhalten
Surfen von Internetseiten
Mobbing per E-Mail
Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung
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Dem Benutzer ist es ohne Einwilligung des zuständigen Systembetreibers untersagt:
- Eingriffe in die Hardware- und Netzwerk-Installation vorzunehmen
- private Netzwerkgeräte und Computer an das kabelgebundene Schulnetzwerk anzuschliessen
- Konfiguration der Betriebssysteme oder des Netzwerkes zu verändern
Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsregelung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung auch disziplinarische Massnahmen zur Folge haben. Verstösse gegen geltende Gesetze werden den Strafverfolgungsbehörden gemeldet. Bei vorsätzlicher Beschädigungen von Informatikmitteln haftet die fehlbare Person.
Benutzerkonten und Daten werden nach Austritt aus der Schule ohne Vorankündigung gelöscht.
Benutzerinnen und Benutzer sind für eigene elektronische Geräte selber haftbar. Die Schule lehnt jede Haftung (Diebstahl, Verlust, Defekt, usw.) ab.
Wir sind allen Benutzerinnen und Benutzern dankbar, wenn sie sie sich an die oben aufgeführten Regelungen halten und so zu einem reibungslosen Einsatz der Informatikmittel beitragen.
Thun, 27.11.2015
Bereichsleitung Informatik