5. Datenablage
Die elektronische Datenablage und Datenweitergabe ist nach den Richtlinien der Schule geregelt. Beim Gebrauch schulinterner PC Stationen steht Ihnen ein persönliches Verzeichnis, das Home-Laufwerk (N:) zur Verfügung. Je nach Berechtigungen und Schulstandort sind weitere Netzlaufwerke ersichtlich. Daten auf diesen Laufwerken sind zusätzlich durch Backups gesichert.
Den Speicherort für öffentliche Daten (Presseartikel, Dokumente aus dem Internet etc.) können Sie frei wählen. Daten für den Unterricht (Arbeitsblätter, Aufträge etc.) werden vorzugsweise in der Office 365 Umgebung (OneDrive) gespeichert. Schützenswerte Personendaten (Daten mit Angaben und Bezug über eine bestimmte oder bestimmbare Person) müssen, bei der Verwendung eines schulinternen Gerätes, in Ihrem Home (N:) Laufwerk oder auf dem zugewiesenen Speicherort innerhalb der Filestruktur der Schule gespeichert werden (z.B. Schülerverzeichnisse, Notenlisten, Gesundheits- und Personalakten etc.). Die Verantwortung für die Daten liegt bei der Schulleitung als Data Owner.
Bei der Nutzung privater mobiler Geräte (d.h. Laptop, Netbook, Handy, Tablet, etc.) haben Sie keinen Zugriff auf diese erwähnte Laufwerke. Die Verwendung von Cloud-Lösungen (z.B. OneDrive) drängt sich im Gebrauch von Office 365 geradezu auf. Da hierbei keine Zugriffe auf firmeninterne Ressourcen möglich sind, werden auch keine zusätzlichen datenschutzrechtlichen Vorgaben geregelt. Für die Gewährleistung der Datensicherheit und Zugriffsrechte ist der Benutzer selber verantwortlich. Die Schule übernimmt hier keine Haftung. Wir empfehlen aber klar eine Trennung von geschäftlichen und privaten Daten. An dieser Stelle machen wir die Regelung zur Benutzung der Informatikmittel aufmerksam.Regelung zur Benutzung der Informatikmittel