Das Berufsbildungszentrum IDM stellt allen Lernenden und Mitarbeitenden ein umfassendes Angebot an Nutzungsmöglichkeiten von Informatikmitteln zur Verfügung. Die Anwenderinnen und Anwender tragen persönlich 

die Verantwortung für den zweckmässigen Umgang mit diesen Informatikmitteln und setzen sie so ein, dass andere Personen bei der Arbeit nicht gestört oder beeinträchtigt werden.


Die gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere des Strafrechts, Urheberrechts, des Datenschutzes und des Jugendschutzrechts - sind zu beachten. Die Anwenderinnen und Anwender sind für alle Handlungen verantwortlich, die unter ihrem Benutzernamen erfolgen.


Die Schule orientiert sich bei der Organisation des Informatikbetriebes am Datenschutzgesetz des Kantons Bern und schützt die Privatsphäre der Anwenderinnen und Anwender. Die Schule ist im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht dazu berechtigt, den Datenverkehr zu speichern und zu kontrollieren. Sie wird von ihren Einsichtsrechten nur mittels verdachtsunabhängiger Stichproben Gebrauch machen oder aber im Falle von konkret vorliegenden Verdachtsmomenten.


Sämtliche Informatikanlagen der Schule inkl. WLAN dürfen nur bestimmungsgemäss genutzt werden. Nicht erlaubt sind insbesondere folgende Verhaltensweisen:

  • Weitergabe von Benutzernamen und Passwörtern
  • Arbeiten mit einem fremden Benutzernamen und Passwort
  • Ausspähen von Daten
  • unbefugtes Verändern, Löschen, Unterdrücken oder Unbrauchbarmachen von Daten
  • Computersabotage und Betrug
  • Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen
  • Aufruf und Versand von gewaltverherrlichendem oder rassistischem Gedankengut
  • Verbreitung und Konsum von pornographischen Inhalten
  • Ehrdelikte wie Beleidigung oder Verleumdung


Dem Benutzer ist es ohne Einwilligung des zuständigen Systembetreibers untersagt:

  • Eingriffe in die Hardware- und Netzwerk-Installation vorzunehmen
  • private Netzwerkgeräte und Computer an das kabelgebundene Schulnetzwerk anzuschliessen
  • Konfiguration der Betriebssysteme oder des Netzwerkes zu verändern


Zuwiderhandlungen gegen diese Nutzungsregelung können neben dem Entzug der Nutzungsberechtigung auch disziplinarische Massnahmen zur Folge haben. Verstösse gegen geltende Gesetze werden den Strafverfolgungsbehörden gemeldet. Bei vorsätzlicher Beschädigungen von Informatikmitteln haftet die fehlbare Person.


Benutzerkonten und Daten werden nach Austritt aus der Schule ohne Vorankündigung gelöscht.


Anwenderinnen und Anwender sind für die eigenen elektronischen Geräte selber haftbar. Die Schule lehnt jede Haftung (Diebstahl, Verlust, Defekt usw.) ab.

 

Wir sind allen Lernenden und Mitarbeitenden dankbar, wenn sie sich an die oben aufgeführten Regelungen halten und so zu einem reibungslosen Einsatz der Informatikmittel beitragen.